Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der INOXCLASS Germany GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der INOXCLASS Germany GmbH (nachfolgend „INOXCLASS Germany“ oder „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die INOXCLASS Germany mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmal gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn INOXCLASS Germany ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn INOXCLASS Germany auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 Der Käufer kann sich in Abweichung von den vorstehenden Regelungen nur dann auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen berufen, wenn INOXCLASS Germany der Geltung dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 INOXCLASS Germany bietet gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB - unter anderem auch über seinen Online-Shop und digitale Marktplätze - den Verkauf von Geräten für Gastronomiebetriebe sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen – wie insbesondere Lüftungsbau und Lieferungen – an. Diese Angebote richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2.2 Alle Angebote von INOXCLASS Germany sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann INOXCLASS Germany innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Präsentation der angebotenen Produkte im Online-Shop oder auf digitalen Marktplätzen stellt kein verbindliches Angebot von INOXCLASS Germany dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer.
2.3 Bestellt der Käufer im Online-Shop von INOXCLASS Germany oder auf einem digitalen Marktplatz, so gibt er durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder eines ähnlichen Buttons ein verbindliches Kaufangebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald INOXCLASS Germany die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung des Zugangs der Bestellung (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB) gilt nicht als Annahme des Kaufangebots.
2.4 Bei allen außerhalb des Online-Shops oder einem digitalen Marktplatz erfolgten Bestellungen kommt der Vertrag mit der Zusendung der Auftragsbestätigung von Gastro-Bedarf 24 an den Käufer zustande. Die Zusendung kann per Email, Telefax, Briefpost oder auch über andere digitale Medien (z.B. WhatsApp o.ä.) erfolgen, sofern der Käufer sich über das entsprechende Medium an INOXCLASS Germany gewandt hat und der Empfänger eindeutig identifizierbar ist.
2.5 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von INOXCLASS Germany nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung in Textform, insbes. per Email oder Telefax.
2.6 Angaben von INOXCLASS Germany zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.7 INOXCLASS Germany behält sich das geistige Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie im Online-Shop oder auf digitalen Marktplätzen veröffentlichten oder dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von INOXCLASS Germany weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von INOXCLASS Germany diese Unterlagen vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsund Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zöllen sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2 Die Abwicklung der Zahlung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart - gemäß den im Online-Shop angegebenen Zahlungsmethoden oder - im Falle des Kaufs über einen digitalen Marktplatz - nach dessen jeweiligen Vorgaben. Zusätzliche Gebühren, die durch den Marktplatzbetreiber erhoben werden, trägt der Käufer.
3.3 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von INOXCLASS Germany zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von INOXCLASS Germany (jeweils abzüglich des Rabatts, sofern ein solcher vereinbart oder von INOXCLASS Germany verbindlich zugesagt wurde).
3.4 Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei INOXCLASS Germany. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
3.6 INOXCLASS Germany ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von INOXCLASS Germany durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
4.1 Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich und erfolgen grundsätzlich ab Werk. Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich getroffen werden.
4.2 Von INOXCLASS Germany in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.3 INOXCLASS Germany kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber INOXCLASS Germany nicht nachkommt.
4.4 INOXCLASS Germany haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die INOXCLASS Germany nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der INOXCLASS Germany die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist INOXCLASS Germany zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber INOXCLASS Germany vom Vertrag zurücktreten.
4.5 INOXCLASS Germany ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
o die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
o die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
o dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, INOXCLASS Germany erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4.6 Gerät INOXCLASS Germany mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von INOXCLASS Germany auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet INOXCLASS Germany auch die Installation oder eine sonstige Dienstleistung, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation oder die sonstige Dienstleistung zu erfolgen hat.
5.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von INOXCLASS Germany. Lieferungen erfolgen gemäß den im Online-Shop oder auf dem betreffenden digitalen Marktplatz angegebenen Versandbedingungen.
5.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder INOXCLASS Germany noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und INOXCLASS Germany dies dem Käufer angezeigt hat.
5.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung durch INOXCLASS Germany betragen die Lagerkosten (0,25) % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5.5 Die Sendung wird von INOXCLASS Germany nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
5.6 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
o die Lieferung und, sofern Gastro-Bedarf24 auch die Installation oder eine sonstige Leistung schuldet, die Installation oder sonstige Leistung abgeschlossen ist,
o INOXCLASS Germany dies dem Käufer unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
o seit der Lieferung oder Installation/Leistungserbringung zwölf Werktage vergangen sind oder der Käufer mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und
o der Käufer die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines INOXCLASS Germany angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von INOXCLASS Germany oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
6.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offener Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der INOXCLASS Germany nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge schriftlich oder in Textform (§126 b BGB) zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der INOXCLASS Germany nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von INOXCLASS Germany ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an INOXCLASS Germany zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet INOXCLASS Germany die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsmäßigen Gebrauchs befindet.
6.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist INOXCLASS Germany nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.4 Beruht der Mangel auf dem Verschulden von INOXCLASS Germany, kann der Käufer unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
6.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die INOXCLASS Germany aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird INOXCLASS Germany nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen INOXCLASS Germany bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen INOXCLASS Germany gehemmt.
6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von INOXCLASS Germany den Liefergegenstand ändert, oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.7 Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die gelierten Geräte durch Fachpersonal mit entsprechender beruflicher Qualifikation installiert werden müssen. Eine unsachgemäße Installation oder Nutzung kann zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche führen.
6.8 Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
6.9 Im Falle der Mangelhaftigkeit einer durch INOXCLASS Germany erbrachten Werkleistung (z.B. Installation oder Lüftungsbau) beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Käufers auf das Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht nach § 638 BGB geltend zu machen oder nach seiner Wahl vom Vertrag über die Erbringung der Werkleistung zurückzutreten.
§ 7 Schutzrechte
7.1 INOXCLASS Germany steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner umgehend schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
7.2 In dem Fall, das der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird INOXCLASS Germany nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarte Funktion erfüllt, oder dem Käufer durch Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt INOXCLASS Germany dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
7.3 Bei Rechtsverletzungen durch INOXCLASS Germany gelieferte Produkte anderer Hersteller wird INOXCLASS Germany nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Ansprüche gegen INOXCLASS Germany bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe des § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden
8.1 Die Haftung von INOXCLASS Germany auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
8.2 INOXCLASS Germany haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind – je nach Inhalt des abgeschlossenen Vertrages - die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.3 Soweit INOXCLASS Germany gem. § 8 (8.2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die INOXCLASS Germany bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von INOXCLASS Germany für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den Betrag der jeweiligen Nettorechnungssumme des jeweils zugrunde liegenden Auftrags je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von INOXCLASS Germany.
8.6 Soweit INOXCLASS Germany technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.7 Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von INOXCLASS Germany wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Gastro-Bedarf24 und dem Käufer Eigentum von INOXCLASS Germany.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist INOXCLASS Germany berechtigt, die jeweilige Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, INOXCLASS Germany hätte dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch INOXCLASS Germany liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. INOXCLASS Germany ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kauf – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
9.3 Bei Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Dritten auf das Eigentum von Gastro-Bedarf24 hinzuweisen und INOXCLASS Germany unverzüglich in Textform zu informieren, damit INOXCLASS Germany Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der INOXCLASS Germany die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den Gastro-Bedarf24 entstandenen Ausfall.
9.4 Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an INOXCLASS Germany ab.
9.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf etwaige Produkte, die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware entstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen INOXCLASS Germany und dem Käufer nach Wahl von INOXCLASS Germany Duisburg oder der Sitz des Käufers. Für Klagen gegen INOXCLASS Germany ist in diesen Fällen jedoch Duisburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen INOXCLASS Germany und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Soweit der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie diese Regelungslücke gekannt hätten.
